Fachberatung

Nach den Grundsätzen der Behindertenrechtskonvention sind Kindertageseinrichtungen verpflichtet, Kinder mit Behinderung und drohender Behinderung aufzunehmen und entsprechend zu fördern. Somit sind diese Kinder ins Blickfeld der Jugendhilfe gerückt, die zuvor aufgrund ihrer Behinderung im Hilfesystem Sozialhilfe versorgt wurden. Kinder mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf eine wohnortnahe Förderung, die auch gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern stattfindet (§ 7 KiBiz). Dieser Paragraph unterstreicht nun die Verantwortung der Jugendhilfe für alle Kinder und bestätigt die Notwendigkeit der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung.

Durch die veränderten Bedingungen in den Einrichtungen benötigen die pädagogischen Fachkräfte vor Ort  kindbezogene, diagnostische und heilpädagogische Beratung, um den individuellen Bedarfen und Möglichkeiten des Kindes gerecht zu werden.

Die Heilpädagogische Fachberatung ist ein Unterstützungsangebot für Kindertageseinrichtungen, die im Rahmen der Maßnahme „Integrative Erziehung – gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht- behinderten Kindern“ arbeiten. Damit wird das System „Frühe Hilfen“ sinnvoll ergänzt.

Das Unterstützungsangebot richtet sich sowohl an die Pädagogen/innen als auch an die Eltern der zu betreuenden Kinder.

So können die Bedürfnisse der Kinder, die in der Kindertageseinrichtung auffällig werden, durch Beobachtung, Hospitation und bei Bedarf mit einem standardisierten Verfahren deutlich gemacht werden. Daraufhin kann gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften in der Einrichtung der pädagogische Mehraufwand des zu betreuenden Kindes ermittelt  und beantragt werden.

Die Mitarbeiterinnen der Heilpädagogischen Ambulanz verfügen über die entsprechenden Fachkenntnisse und Erfahrungen und daher ist es sinnvoll, diese Kompetenz zu nutzen und die Heilpädagogische Fachberatung für die pädagogischen Kräfte und Eltern und Erziehungsberechtigte einzurichten.

Die ortsnahe Umsetzung der Heilpädagogischen Fachberatung in den Kindertagesstätten unterstützt die Mitarbeiter/ Innen der Tageseinrichtungen in ihrem Auftrag.

Folgende Vorteile bietet eine ortsnahe Heilpädagogische Beratung der Einrichtungen:

  • Schnelle Einsatzmöglichkeit
  • Hospitation und Diagnostik (bzw. deren Beurteilung) des konkreten Kindes
  • Intensiver und vertraulicher Aufbau der Beziehung zu den Eltern und Pädagog/innen
  • verbesserte Vernetzung und Kooperation zu den örtlichen Einrichtungen

Gesetzesgrundlagen und gesetzliche Rahmenbedingungen für die Bedarfsplanung und Förderung

  • Gemeinsame Verantwortung von Jugendhilfe und Sozialhilfe
    § 24 SGB VIII (Rechtsanspruch Kindergartenplatz) im Zusammenhang mit § 53 SGB XII (Eingliederungshilfe) und § 4 SGB XII sowie § 22 SGB VIII, § 22a Tagesbertreuungsausbaugesetz TAG
  • Gemeinsame Förderung von Kindern mit Behinderung und Kindern ohne Behinderung
    § 22a, Abs. 4 SGB VIII, § 4 Abs. 3 SGB IX, §8 Kinderbildungsgesetz KiBiz, § 22 Tagesbetreuungsausbaugesetz TAG
  • Verpflichtung zur Aufnahme von Kindern mit Behinderung
    § 7 Kinderbildungsgesetz KiBiz
  • Vorrang ambulanter Förderung vor teilstationärer Förderung und Verhältnismäßigkeit der Mittel
    s. § 13 SGB XII in Verbindung mit § 17 SGB XII sowie § 9 SGB XII, § 5 SGB VIII
  • Richtlinien des LWL über die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen vom 19.12.2008 (Rundschreiben 63/2008)
  • SGB IX: § 55 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Abs. 2.2

Zielsetzung

Mit der Einrichtung der Heilpädagogischen Fachberatung werden vor Ort geeignete Strukturen geschaffen, sodass das Kind tatsächlich die notwendige und erforderliche Hilfe erhält.

Die unterschiedliche Entwicklung jedes Kindes und die damit verbundene tägliche Integrationsarbeit macht eine individuelle Begleitung des Integrationsprozesses erforderlich.

Das Ziel der Heilpädagogischen Beratung ist es, die pädagogischen Fachkräfte bei diesem Prozess zu unterstützen und zu beraten, um die berufliche Kompetenz zu erhöhen.

Eine erweiterte Qualifizierung ermöglicht ein frühes Erkennen von Entwicklungsauffälligkeiten und somit ein frühzeitiges Einleiten von erforderlichen Maßnahmen.

Aufgaben

  • Elternberatung
  • Beobachtung / Hospitation / Entwicklungseinschätzung, bzw. Diagnostik
  • Hilfe bei der Suche nach ergänzenden Maßnahmen
  • Hilfe bei der Wahl von weiterführenden Einrichtungen (z.B. Übergang Tageseinrichtung / Schule)
  • Hilfe bei der Antragstellung zur Bewilligung von Leistungen
  • kindbezogene Beratung der pädagogischen Mitarbeiter/Innen
  • Kooperation mit anderen relevanten Einrichtungen
  • Gestalten und Leiten von Workshops  z. B. Treffen der Zusatzkräfte
  • Teilnahme bei Bedarf an Arbeitskreisen z. B. LeiterInnentreffen
  • fallbezogene Teamberatung

Das Beratungsangebot ist freiwillig; sowohl für die Eltern als auch für die Einrichtungen. Die Heilpädagogische Fach- Beratung unterliegt der Schweigepflicht.

Die Heilpädagogische Fachberatung ist ein Angebot der Heilpädagogischen Ambulanz  die seit vielen Jahren vernetzt mit und für Kinder im Vorschulalter arbeitet.

Ihre Ansprechpartnerin

Angelika de Roos
Leitung der heilpädagogischen Ambulanz,
Fachwirtin für Erziehungswesen, Heilpädagogin,
Erzieherin

Pochenstr. 10
33397 Rietberg

Telefon: 05244/9 05 11 44
Telefax: 05244/9 05 11 43
E-Mail: deroos@kolpingkita.de

Angelika de Roos Leitung der heilpädagogischen Ambulanz  Fachwirtin für Erziehungswesen, Heilpädagogin, Erzieherin