Frühförderung und Förderung in der HPA

Kinder im Vorschulalter – Grundlage SGB IX

Heilpädagogische Frühförderung ist ein Angebot innerhalb des sozialen Frühwarnsystems, dessen Aufgaben in der Früherkennung, Beratung und Begleitung von Angehörigen, in der Frühdiagnostik und frühen Förderung von Kindern besteht, die in ihrer Entwicklung benachteiligt sind.

Unser Angebot bezieht sich auf Kinder im Alter von der Geburt bis zum Schuleintritt und umfasst die Förderung der allgemeinen Entwicklung, der Wahrnehmung und der sozial-emotionalen Entwicklung in Einzel- oder Gruppenförderung.

Hierzu gehören alle Kinder im Vorschulalter und deren Familien, auf die §§ 55 und 56 des SGB IX zutreffen.

Dies sind:

  • Kinder, die in einem oder mehreren Bereichen ihrer Entwicklung Auffälligkeiten zeigen (Bewegung, Sprache, Lernen, Wahrnehmung, Sozialverhalten, Spiel, Konzentration, Aufmerksamkeit).
  • Kinder, die eine wesentliche Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind.
  • Eltern, die Anregung und Beratung für die besondere Erziehungssituation ihres entwicklungsverzögerten oder behinderten Kindes suchen.
  • Eltern der Förderkinder, die über eigene Unsicherheiten oder Fragen sprechen möchten, die die Entwicklung ihres Kindes betreffen.

Der Kostenträger dieser Frühförderung ist das Sozialamt des Kreises Gütersloh.

Grundschulkinder und Jugendliche – Grundlage SGB VIII

Wir bieten ebenfalls Förderung für Grundschulkinder und Jugendliche an.

Diese Förderung umfasst Einzel- und Gruppenförderung mit den Schwerpunkten sozial–emotionale Entwicklung und Konzentrationstraining.

Hierzu gehören alle Kinder und Jugendlichen, auf die § 27 und § 35a SGB VIII (KJHG) zutreffen.

Dies sind:

  • Kinder mit Wahrnehmungs- und Entwicklungsauffälligkeiten
  • Kinder mit Konzentrations-, Lern- und Aufmerksamkeitsstörungen,
  • Kinder, die sich schwer tun, Kontakt aufzunehmen oder
  • angemessene Lösungen in Konfliktsituationen zu finden.

Der Kostenträger dieser Maßnahme ist das jeweils zuständige Jugendamt.

Schematischer Ablauf einer Förderung 

1. Kontaktaufnahme

Die Eltern nehmen auf Grund einer Förderempfehlung der Anlauf- und Diagnostikstelle des Kreises Gütersloh Kontakt zur Heilpädagogischen Ambulanz auf.

2. Erstgespräch und Anamnese

Bei dem Erstgespräch, in der Regel mit der Leitung der Heilpädagogischen Ambulanz, geht es um die anamnestische Datenerhebung anhand unseres Fragebogens und die Klärung des Förderbedarfs aufgrund der Förderempfehlung der Anlauf- und Diagnostikstelle.

Es geht ebenfalls darum, die Wünsche und Bedürfnisse der Familien kennen zu lernen. Des Weiteren stellen wir unsere Arbeitsweise und unsere verschiedenen Methoden vor.

Ein Rücklaufbogen der Anlauf- und Diagnostikstelle wird bei dem Erstgespräch mit einem konkreten Datum des Förderbeginns ausgefüllt und an den Kostenträger geschickt.

3. Förderung und Behandlung

Nach Eingang der Bewilligung des Kostenträgers setzt sich die zuständige Heilpädagogin mit der Familie in Verbindung und bespricht die weitere Vorgehensweise: Förderzeitpunkt, Förderort, Förderplan, Eltern- und Kooperationsgespräche, etc.

Die Förderungen werden in der Regel ambulant durchgeführt. Wenn es aus dem Förderbedarf des Kindes heraus indiziert ist, kann die Förderung mobil erbracht werden (z.B. bei fehlender Transportfähigkeit oder zur Einbeziehung des sozialen Umfeldes). Die Entscheidung darüber trifft der Kostenträger.

4. Folgeanträge

Zum Schluss des Bewilligungszeitraumes wird je nach Situation des Kindes ein Verlängerungsantrag mit einem ausführlichen Verlaufsbericht an die Anlauf- und Diagnostikstelle gestellt oder die Förderung endet.
Zur Feststellung des weiteren Förderbedarfs wird die Familie 6 bis 8 Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraumes von der Anlauf- und Diagnostikstelle zu einem Termin eingeladen.

5. Ende der Maßnahme

Zum Ende der Maßnahme wird von der zuständigen Heilpädagogin ein Abschlussbericht verfasst und an die Eltern weitergegeben. Bei Beendigung der Förderung kann eine Vermittlung an andere Hilfemaßnahmen erforderlich sein.

Ihre Ansprechpartnerin

Angelika de Roos
Leitung der heilpädagogischen Ambulanz,
Fachwirtin für Erziehungswesen, Heilpädagogin,
Erzieherin

Pochenstr. 10
33397 Rietberg

Telefon: 05244/9 05 11 44
Telefax: 05244/9 05 11 43
E-Mail: deroos@kolpingkita.de

Angelika de Roos Leitung der heilpädagogischen Ambulanz  Fachwirtin für Erziehungswesen, Heilpädagogin, Erzieherin